Baumaßnahme bezirkliche Radverkehrsmaßnahmen Fabriciusstraße im Bereich zw. Richeystraße bis Steilshooper Allee Teilbaumaßnahme Herstellung von Radfahrstreifen

Das Bezirksamt Wandsbek plant Baumaßnahmen in der Fabriciusstraße im Bereich zw. Richeystraße bis Steilshooper Allee. Der Radweg soll bspw. auf die Straße verlegt werden.

Mit Drucksache 20-7575 teilt die Verwaltung mit, dass im Frühjahr 2020 der Bau begonnen werden soll.

 

Des Weiteren teilt die Verwaltung folgendes mit (Drucksache 20-6784)

 

1.    Kontakt zu ansässigen Unternehmen (Abschleppdienst sowie Tankschutzfirma) bezüglich der Veränderungen der Parkstände

Das Bezirksamt hat im zeitigen Planungsstadium, noch vor Erstellung der Verschickungsunterlagen, Kontakt zu den Anliegern, bei denen nach Einschätzung der Planung eine hohe Betroffenheit durch die Umbaumaßnahmen entsteht, aufgenommen bzw. schriftlich über die geplante Maßnahme informiert. Es wurde zudem auf die Bereitschaft hingewiesen, bei Bedarf offene Fragen im Bezirksamt zu klären und zu erläutern.

 

2.    Durchgängigkeit des Radfahrstreifens (Arbeitsprogramm-relevant)

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in der Fabriciusstraße Radfahrstreifen bis auf den Bereich von Bramfelder Chaussee bis Hellbrookkamp vorhanden oder in Planung. Für eine zukunftsweisende durchgängige Befahrbarkeit für den Radverkehr wäre es sehr wichtig, den verbleibenden Abschnitt von Bramfelder  Chaussee bis Hellbrookkamp ebenfalls zu überplanen und in einem weiteren Schritt nördlich Steilshooper Allee bis Leeschenblick. Die Aufnahme dieser Planungen ist jedoch für das Arbeitsprogramm von MR relevant und müsste von der Bezirksversammlung entsprechend präjudiziert werden.

 

3.    Informationsstrategie des Bezirksamtes im Zusammenhang mit den zu erwarten-den Beschwerden hinsichtlich des Parkstandverlustes (Informationsschreiben)

Das Bezirksamt hat die Planung am 20. September 2018 auf dem Regionalausschuss Bramfeld vorgestellt. Hierdurch wurde interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information und Diskussion gegeben. Das Fachamt MR wird die Planung für den Straßenabschnitt Fabriciusstraße zwischen Richeystraße und Steilshooper Allee auf der bezirklichen Internetseite für Straßenplanungen einstellen, ein Anliegerinformationsschreiben wird wie üblich vor Aufnahme der Bautätigkeiten an die betroffenen Anlieger verteilt. Mit der vorliegenden Straßenplanung wird der politische Wille zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt und der öffentliche Raum für die Belange aller Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt.

Grundsätzlicher Hinweis: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Grund, Eigentümer müssen bei Bedarf Stellplätze auf privatem Grund vor-sehen.

 

4.    Bewertung des Parkstandverlustes im Vergleich zur ersten Verschickung (auch unter Berücksichtigung des Schulanmarschweges)

Im Bestand gibt es im besagten Straßenabschnitt 109 bauliche Parkstände und 59 Parkstände am Fahrbahnrand. In Summe sind dies 168 vorhandene Parkstände.

Gegenüber der 1. Verschickung mit 83 regelkonformen Parkständen sieht die angepasste Straßenplanung der 2. Verschickung insgesamt 113 Parkstände vor. In Summe bedeutet das eine Reduzierung der öffentlichen Parkstände um 55 Stück bzw. 33 %.

Parkstände in Bereichen mit viel Publikumsverkehr sollen zudem bewirtschaftet und dadurch gut nutzbar sein.

Der Reduzierung gegenüber stehen weiter die Pflanzung von 27 zusätzlichen Bäumen, eine deutliche Verbesserung des Schulanmarschweges und die Herstellung regelkonformer Gehwege, die nun ausschließlich dem Fußgänger zur Verfügung stehen.

 

5.    Breite des Gehwegs in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite

Die Gehwege weisen überwiegend regelkonforme Breiten auf. Ausnahmen ergeben sich aufgrund von Randbedingungen, z.B. Grundstücksgrenzen, erforderliche Park-stände vor der Schule, lediglich in wenigen oder punktuellen Abschnitten. Minderbreiten werden zudem teilweise durch öffentlich genutzte private Nebenflächen (Gewerbe) kompensiert.

Da die Bushaltestellen in der vorliegenden Planung am Fahrbahnrand barrierefrei her-gestellt werden, ergeben sich in diesen Straßenabschnitten, geometrisch bedingt, breitere Nebenflächen von z.T. ca. > 7,00 m. Diese Nebenflächenbreiten addieren sich aus den einzelnen Nutzungsansprüchen wie Wartefläche, Fahrgastunterstand und regel-konformer Gehweg und Restbreite zur Grundstücksgrenze. Im Rahmen der Ausführungs- und Detailplanung werden weitere Fahrradabstellplätze vorgesehen. Eine genaue Anzahl lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beziffern.

Die geplanten und zusätzlichen neuen Baumstandorte wurden mit fachlicher Begleitung und Beratung des Abschnitts Stadtgrün festgelegt. Weitere Baumstandorte im Bereich von Bushaltestellen geben die Örtlichkeiten jeweils nicht her. Aufgrund des Flächenanspruchs würden weitere Bäume zum einen den Gehweg und somit die Barriere-freiheit einschränken und könnten zum anderen wegen der Grenzbepflanzung zu möglichen Konflikten mit den Anwohnern führen.

Um der Versiegelung von öffentlichen Flächen entgegenzuwirken, werden die Neben-flächen, dort wo sinnvoll und ohne Einschränkung der Wegefluchten, mit geraden Plattenmaßen befestigt und die Randbereiche zu den privaten Grundstücken, die zumeist mit Hecken eingefasst sind, in Grand oder mit Oberboden und Rasenansaat hergestellt. Die Festlegung dieser Abschnitte erfolgt in der Ausführungs- und Detailplanung.

Die Abschnitte, in denen öffentlichen Gehwege an öffentlich genutzte Privatflächen (Gewerbe) anschließen, werden aus Sicherheitsaspekten vollständig mit Betonplatten ausgelegt.

 

(Autor: Sandro Kappe)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Kontakt:


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann melden Sie sich gerne unter:

Schule Appelhoff, Stadtteilbeirat Appelhoff |  Appelhoff 2 | 22309 Hamburg

E-Mail: Stadtteilbeirat-appelhoff@web.de