Mit Drucksache 22-1493 teilt der Senat mit, dass der genaue Hergang der Verunreinigung und der Verursacher im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht ermittelt werden konnte.
Bekannt ist lediglich, dass der Ölfilm aus einem Zulauf aus dem Regenwassersielsystem in das Rückhaltebecken „Appelhoffweiher“ kam. Da kein Täter ermittelt werden konnte, musste das entsprechende Ermittlungsverfahren als Unbekanntsache eingestellt werden.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass der zuständigen Behörde seit dem Jahr 2000 insgesamt zwölf Gewässerverunreinigungen durch einen Ölfilm auf dem Regenrückhaltebecken Appelhoffweiher gemeldet worden sind. Die letzten Meldungen erfolgten am Sonntag, den 16. Februar 2020 sowie am Sonntag, den 12. April 2020.
Bei den in der Einleitung genannten Schläuchen handelt es sich um Absorberölsperren. Diese wurden am Sonntag den 16.Februar 2020 um 15:06 Uhr auf Anweisung der Rufbereitschaft der zuständigen Fachbehörde durch den Umweltdienst der Feuerwehr ausgebracht, nachdem die Rufbereitschaft durch das Polizeikommisariat 36 informiert worden war und das Schadensausmaß vor Ort eingeschätzt hatte.
Die Polizei erhielt am 16. Februar 2020 um 12:57 Uhr erstmalig durch einen anonymen Anruf am örtlich zuständigen Polizeikommissariat 36 von dem der Fragestellung zu Grunde liegenden Sachverhalt Kenntnis.
Ein Teil der Absorberölsperre wurde auf dem Wasser belassen, da sich noch Ölrückstände aus dem Siel lösen könnten.
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